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   OLG Nürnberg, 26.01.2004 - 13 W 227/04   

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https://dejure.org/2004,8424
OLG Nürnberg, 26.01.2004 - 13 W 227/04 (https://dejure.org/2004,8424)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.2004 - 13 W 227/04 (https://dejure.org/2004,8424)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 13 W 227/04 (https://dejure.org/2004,8424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine neue Angelegenheit im Sinne der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Erneutes Anfallen von Anwaltsgebühren infolge des Ruhens des Verfahrens von 2 Jahren und anschließender Wiederaufnahme

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 1; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 13 Abs. 5 S. 2; ; BRAGO § 16 Abs. 2 S. 2; ; BRAGO § 37; ; ZPO § 91 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte bei längerem Ruhen des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2004 - 13 W 227/04
    Die Rechtspflegerin hat den hierauf abzielenden Vortrag der Klägerin unbeachtet gelassen und sich auch im Rahmen ihres - nicht begründeten - Nichtabhilfebeschlusses damit nicht auseinandergesetzt, so daß an sich ein Fall der Rückgabe zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens vorgelegen hätte (vgl. dazu Senat, Beschluß vom 04.08.2003, Az.: 13 W 2362/03).
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    Entgegen einer verbreiteten Auffassung (OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Stuttgart, MDR 2003, 117 = Rpfleger 2002, 574; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 2 W 6/05-2, in juris veröffentlicht; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 15 RVG Rdn. 97; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, aaO., Rdn. 93; a. A. OLG Nürnberg, Rpfleger 2004, 378 = JurBüro 2004, 317) stellen die in § 16 Satz 2 BRAGO genannten Fälle, in denen die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt wäre, keine Erledigung im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO dar.
  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 6 W 219/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Wiederaufnahme eines mehr als zwei Jahre ruhenden

    Die Zweijahresfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der vorangegangene Auftrag erledigt worden ist, mithin hier mit Ablauf des Kalenderjahres 2004 (Göbel/Gottwaldt, Berliner Kommentar zum RVG, Auflage 2004, § 15 Rn. 43; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 8 W 640/01; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 W 227/04).

    Es sind keine Umstände ersichtlich, wonach während des Zeitraumes von drei Jahren und sechs Monaten die Beklagtenvertreterin ohnehin mit der Angelegenheit befasst gewesen wäre bzw. eine außergerichtliche Fortsetzung ihrer Tätigkeit erforderlich geworden wäre (so aber der vom Oberlandesgericht Nürnberg entschiedene Fall mit Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 W 227/04).

  • VG Dresden, 30.06.2016 - 2 O 22/16
    Soweit man zudem, quasi als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG voraussetzen wollte, dass sich der Rechtsanwalt zwischen den Zeitpunkten der rechtsanwaltsgebührenrechtlichen Erledigung und der Fortführung des ruhend gestellten Verfahrens nicht, auch nicht außergerichtlich, mit der Angelegenheit befasst haben darf (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.1.2004 - 13 W 227/04 -, juris) sind Anhaltspunkte hierfür vorliegend nicht ersichtlich.
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